Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik

Wie wir arbeiten, was wir von unseren Partnern und Mitarbeitenden erwarten.

Compliance wie wir sie verstehen

Für unsere gesamte Unternehmensgruppe haben ethische Standards sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und gesellschaftlicher Normen eine hohe Priorität. Wir sehen uns verpflichtet das Vertrauen unserer Patienten, Mitarbeitenden, Lieferanten sowie aller weiteren Geschäftspartner zu würdigen und zu stärken.

Das berufliche Umfeld wird aus vielerlei Richtungen beeinflusst und dadurch ständig komplexer. Daraus ergeben sich immer mehr Gesetze, Vorschriften, Normen u.v.m., aber auch innerbetriebliche Verfahrensrichtlinien, welche anzuwenden und zu beachten sind.

Wir stellen an uns selbst sowie an alle Führungskräfte und Mitarbeitenden hohe Ansprüche an ethisch korrektes und den Gesetzen entsprechendes Verhalten. Dabei ist uns wichtig, unsere Unternehmenskultur nicht ausschließlich auf die formale Einhaltung von Gesetzen, Vorgaben etc. auszurichten. Von hoher Bedeutung ist für uns ebenso, dass jeder von uns auch tatsächlich die Grundsätze und Unternehmenswerte versteht und befolgen kann.

Dafür wurde die Einführung eines Compliance-Management-Systems beschlossen. Dieses soll künftig sicherstellen, dass Compliance in unserer Unternehmensgruppe bewusst gelebt und umgesetzt wird.

Wir nehmen unsere Verantwortung ernst

Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden und natürlich auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich jederzeit und überall integer verhalten und die in unserem Verhaltenskodex (code of Conduct) beschriebenen Leitlinien und

Grundsätze einhalten. Wir bekennen uns dazu, eine Unternehmenskultur der Offenheit zu fördern und ermuntern deshalb alle Mitarbeitenden,

Geschäftspartner und andere Interessierte ausdrücklich dazu, etwaige Bedenken oder konkrete Verdachte, dass ein Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex oder gegen geltende Gesetze stattgefunden hat, zu äußern und uns über unser Compliance­-Meldesystem mitzuteilen – auch wenn sich diese Bedenken letztlich als falsch herausstellen sollten.

So funktioniert unser Hinweisgebersystem

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet alle Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größenordnung, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können. Das Klinikum Bayreuth hat sich entschieden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufgaben dieser internen Meldestelle (nachfolgend nur noch „Meldestelle“ genannt) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde die Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte (www.tsambikakis.com) beauftragt.

Die Meldestelle soll helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären. Etwaige Missstände können frühzeitig abgestellt werden und weitergehende Schäden werden verhindert. Das trägt auch dazu bei, den guten Ruf des Klinikum Bayreuth zu erhalten.

Wer kann sich mit einem Hinweis an die Meldestelle wenden?

Beschäftigte, die über Informationen über Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes verfügen, können sich damit an die Meldestelle wenden. Ebenso können sich Beschäftigte dorthin wenden, die hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vorliegt. Darüber hinaus können sich Beschäftigte an die Meldestelle wenden, wenn sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz haben.

Welche Verstöße sind vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst?

  • Das HinSchG erfasst alle Verstöße, die strafbewehrt sind.
  • Ebenfalls erfasst es alle Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
  • Schließlich findet sich im HinSchG ein Katalog weiterer Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte, der Europäischen Union.

Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Hinweis, den Sie abgeben möchten, vom HinSchG erfasst ist, können Sie sich zur Klärung dieser Frage ebenfalls an die Meldestelle wenden.

Wer nimmt meinen Hinweis entgegen?

Hinweise werden auf Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegengenommen und bearbeitet. Beschäftigte können das Hinweisgeber-System auf verschiedenen Wegen erreichen:

Per E-Mail:  hinweise@tsambikakis.com
Per Telefon:0221 – 337723 – 0 (während der Bürozeiten)
Per Post:Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
Meldestelle
Aggripinawerft 30/ Im Rheinauhafen
50668 Köln
Per Internet-Portal:https://tsambikakis.hinweis-portal.eu
Über das Internet-Portal ist eine anonyme Kontaktaufnahme und
Kommunikation mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich

Darüber hinaus besteht auf Wunsch hinweisgebender Personen die Möglichkeit zu einer persönlichen Zusammenkunft mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Meldestelle.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Meldestelle sind Experten im Wirtschaftsstrafrecht und verfügen allesamt über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von hinweisgebenden Personen wird gegenüber dem Klinikum Bayreuth nur dann offengelegt, wenn die hinweisgebende Person ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Alle Informationen, die die Meldestelle erhält, werden in der Kanzlei Tsambikakis & Partner im Rahmen eines anwaltlichen Mandats behandelt.

So läuft der Prozess nach Eingang eines Hinweises:

Nach Eingang eines Hinweises bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Tsambikakis & Partner folgen diese Schritte:

  • Die Meldestelle bestätigt den Eingang des Hinweises. Dies geschieht spätestens nach sieben Tagen. In der Regel wird dies aber weit früher erfolgen.
  • Sie prüft, ob der Verstoß in den Geltungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
  • Sie hält Kontakt mit der hinweisgebenden Person. Dies ist auch bei anonymen Hinweisen möglich, die über das Internet-Portal eingegangen sind.
  • Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit eingegangener Hinweise.
  • Sie ersucht die hinweisgebende Person um weitere Informationen, soweit dies erforderlich scheint.
  • Sie ergreift dann angemessene Folgemaßnahmen, wie sie im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen sind.
  • Schließlich gibt sie eine abschließende Rückmeldung an die hinweisgebende Person. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Hinweises erfolgen. In der Regel wird das aber weit früher passieren, sobald die zu ergreifenden internen Maßnahmen abgeschlossen wurden.
  • Der Hinweis, alle zugehörigen Informationen, die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person, die Bearbeitung des Hinweises und die eingeleiteten Maßnahmen werden von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt.

Die Nutzung der Meldestelle ist für die Beschäftigten des Klinikum Bayreuth kostenlos. Sämtliche mit der Nutzung der Meldestelle verbundenen Kosten werden vom Klinikum Bayreuth getragen.

Link zum Hinweisgeberschutzgesetz